Loading...
Dienstleistung2019-10-16T08:42:39+02:00

Dienstleistung

Prüfung & Wartung vorhandener Brandschutzeinrichtungen und Feuerlöscher

Prüf- und Fülldienst Feuerlöscher aller Fabrikate

Pünktliche, freundliche und zuverlässige Kontrolle, Wartung und Instandsetzung von Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen aller Hersteller. Vor Ort Beratung vom Fachmann, Anleitung zur Handhabung von Feuerlöschern, regelmäßige Schulung und Weiterbildung gemäß DIN 14406. Ausschließliche Verwendung von zugelassenen Feuerlöschmitteln, Ersatzteilen und Treibmitteln. Bandschutzvorsorge ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um Schadensfälle zu vermeiden. Nach den gesetzlichen Richtlinien und Bestimmungen und nach den Anforderungen der DIN EN 3 müssen tragbare Feuerlöschgeräte regelmäßig geprüft werden. Diese Überprüfungen müssen in einem Zeitraum von derzeit maximal zwei Jahren erfolgen. Bei besonderer Brandgefährdung können die Zeiträume auch kürzer sein.

Wandhydranten

Jährliche Instandhaltung (Wartung) durch unsere Sachkundigen nach DIN 14461-1 und PrEN 673

Löschwasserleitung TROCKEN

Instandhaltung (Wartung) alle 2 Jahre durch unsere Sachkundigen nach DIN 14462-1

Löschwasserleitung NASS/TROCKEN

Jährliche Instandhaltung (Wartung) der Station und aller eingebauten Komponenten durch unsere
Sachkundigen nach DIN 14463-1

Überflurhydrant und Unterflurdydrant

Jährliche Instandhaltung (Wartung) durch unseren Sachkundigen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können von uns entsprechend der notwendigen Vorschriften montiert und gewartet werden. In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen RA sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.

Feststellanlagen

Die eingebaute Anlage muss auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden. Nach der Abnahmeprüfung muss im Bereich der installierten Feststellanlage ein Zulassungschild angebracht werden. Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf  ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im  Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist.

Rauchmelder / Brandmelde- und Gefahrenmeldeanlagen

Rauchmelder werden nach der DIN 14676 oder entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers, jedoch mindestens einmal jährlich, einer Funktionsprüfung unterzogen. Die Batterie des Rauchwarnmelders sollte mindestens einmal jährlich oder nach Herstellerangaben ausgewechselt werden.

Objektschutz-Löschanlagen

Objektschutz-Löschanlagen können von uns entsprechend der notwendigen Vorschriften montiert und gewartet werden. In regelmäßigen Zeitabständen nach  Angabe des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen Objektschutz-Löschanlagen sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.

Brandschutzordnung A – B –  C

Brandschutzordnungen werden nach DIN 14096 in 3 Teile gegliedert.

  • Teil A   richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil A beschreibt kurz und übersichtlich das Verhalten im Brandfall. Diese wird an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt.
  • Teil B   richtet sich an alle Personen die sich langfristig und oder regelmäßig im Gebäude aufhalten. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt und sollte gegengezeichnet werden.
  • Teil C   richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind (Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzbeauftragter u. a.). In diesem Teil werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben beschrieben. Der Ablauf einer Evakuierung (in der Praxis auch Evakuierungskonzept genannt) ist ebenfalls Bestandteil von Teil C und wird unter Punkt d) beschrieben.

Gemäß 14096:2014 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.

Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

Instandhaltung / Wartung von Brandschutzklappen Trox

Eine regelmäßige Pflege und Instandhaltung sichert die Betriebsbereitschaft, Betriebssicherheit und Lebensdauer der Brandschutzklappen.

Eine Instandhaltung sollte in Anlehnung an die EN 15423 erfolgen. Für Deutschland ist zur Instandhaltung auch dieDIN 31051 zu beachten.

Die Instandhaltung der Brandschutzklappen obliegt dem Betreiber der Anlage. Der Betreiber ist mit seinem Instandhaltungsmanagement für die Aufstellung eines Instandhaltungsplanes, der Definition von Instandhaltungszielen und der Funktionssicherheit verantwortlich.

 

Wartung
Die Brandschutzklappe und der Federrücklaufantrieb sind hinsichtlich einer Abnutzung wartungsfrei, jedoch sind Brandschutzklappen in die regelmäßige Reinigung der Lüftungsanlage einzubeziehen.

Inspektion
Vor der ersten Inbetriebnahme sind Brandschutzklappen einer Inspektion zu unterziehen.

Danach ist die Funktionssicherheit der Brandschutzklappen mindestens im halbjährlichen Abstand zu prüfen. Erfolgen zwei im Abstand von sechs Monaten aufeinanderfolgende Prüfungen ohne Mangel, kann die nächste Prüfung nach einem Jahr erfolgen. Zusätzlich müssen die landes- oder baurechtlichen Vorschriften beachtet werden.

Die Prüfung jeder einzelnen Brandschutzklappe ist zudokumentieren und zu bewerten. Bei Abweichungen zum Sollzustand sind geeignete Instandsetzungsmaßnahmen zutreffen.

Instandsetzung
Aus Sicherheitsgründen dürfen Instandsetzungsarbeiten,die den Brandschutz beeinflussen, nur durch Fachpersonal oder den Hersteller vorgenommen werden. Zur Instandsetzung dürfen nur original Ersatzteile verwendet werden. Nach einer Instandsetzung muss eine Funktionsprüfung durchgeführt werden.

Kontaktieren Sie uns!

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten

Zum Kontaktformular
Nach oben